Unterhalb der A.________ Strasse ist das Gebiet deutlich lockerer besiedelt und weist, vorab um das bestehende Technikgebäude, viel Grünraum auf. Der angrenzende M.________park mit dem Schloss M.________ und weiteren wertvollen Bauten begrenzt die betreffende Wohnzone auf südwestlicher Seite, wird jedoch – da umgeben von grösserem Baumbestand – durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. In unmittelbarer Nähe der geplanten Antennenanlage befinden sich keine schützens- oder erhaltenswerten Bauten, welche durch das Vorhaben unzulässig beeinträchtigt würden (vgl. E. 3).