f) Das Rechtsamt der BVE konnte sich anlässlich des Augenscheins vom 17. November 2011 ein eigenes Bild der geplanten Antennenanlage, des Standortes und der Umgebung machen. Die von der OLK erwähnten unterschiedlichen Quartierstrukturen oberhalb und unterhalb der A.________ Strasse sind zwar klar erkennbar und charakterisieren das Umgebungsbild in diesem Quartier. Allerdings ist das Ortsbild in der näheren Umgebung des geplanten Standortes aus Sicht der BVE nicht besonders wertvoll oder sensibel. Vielmehr befindet sich oberhalb der A.________ Strasse ein für diese Lage typisches Wohnquartier mit gegen den See orientierten Ein- bis Dreifamilienhäusern mit Vorgärten. Unterhalb der A._____