Die Antennenanlage mit einer Höhe von 26 m ist nach Ansicht der OLK in Kombination mit dem Betriebsgebäude in der vorgefundenen Situation für das Orts- und Landschaftsbild sehr störend. Die Lage einer Antenne in der direkten Nachbarschaft zu einer Einfamilienhaus-Bebauung sei planerisch unglücklich. Insbesondere sei auch das technische Gebäude heute zonenfremd; durch die Realisierung der Antenne werde dieser Umstand auch räumlich wahrgenommen und unterstreiche die nicht zonentypische Nutzung. Eine bessere Integration der Antenne können auch nicht über eine unauffällige Oberflächengestaltung erreicht werden.