35 Schlussbemerkungen der Beschwerdegegnerinnen vom 7. Dezember 2011, S. 4. 36 Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder vom 27. Oktober 2010 (OLKV; BSG 426.221). 15 Die Frage der Einfügung eines Vorhabens in ästhetischer Hinsicht in das umliegende Ortsund Landschaftsbild wurde dagegen von der OLK beurteilt. Die beiden Fachbehörden äusserten sich damit nicht zur gleichen Frage. Den Ausführungen der Beschwerdegegnerinnen, wonach die Ausführungen der OLK für die vorliegende Beurteilung grundsätzlich unbeachtlich sind, kann daher nicht gefolgt werden.