d) Gemäss Baueingabeplan33 soll die geplante, freistehende Mobilfunkanlage direkt neben dem bestehenden Technikgebäude auf dessen nordöstlichen Seite zu stehen kommen. Sie weist eine Höhe von 26.18 m auf und überragt das angrenzende Technikgebäude um rund 15.5 m. Auf einer Höhe von 21 m sind zwei UMTS- Antennenpanels der Beschwerdegegnerin 1 (1.32 x 0.26 x 0.14 m, Sendeleistung von 1000 W), auf einer Höhe von 23.8 m zwei UMTS-Antennenpanels der Beschwerdegegnerin 2 (1.37 x 0.15 x 0.07 m, Sendeleistung von 1400 W) geplant. Zusätzlich sollen auf einer Höhe von 26 m zwei Richtfunkantennen der Beschwerdegegnerin 1 installiert werden.34