Von dieser Möglichkeit hat die Gemeinde Hilterfingen in ihrem Baureglement Gebrauch gemacht: Nach Art. 24 Abs. 1 GBR sind „Bauten und Anlagen so anzuordnen und zu gestalten, dass in der Gesamterscheinung wie in den Einzelheiten zusammen mit der bestehenden Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht. Die Beurteilung dieser Gesamtwirkung richtet sich nach der bestehenden, bei Vorliegen einer genügend detaillierten Nutzungsplanung nach der zukünftigen Umgebung. Insbesondere sind glänzende, grelle oder sonst wie auffallende Materialien und Farbtöne untersagt.“ Bei der Beurteilung, ob eine gute Gesamtwirkung entsteht, sind nach Abs. 3 von Art.