Die Baugruppe E stellt einen in sich geschlossenen Bereich dar, weshalb deren Baudenkmäler durch das geplante Vorhaben nicht tangiert werden. Die geschützten Wohnhäuser an der N.________Strasse, welche zur Baugruppe D gehören, sind zwar von der Verzweigung A.________strasse/K.________weg mit Blick Richtung Süden gemeinsam mit dem Profil der vorgesehenen Antennenanlage sichtbar22. Bereits aufgrund der Entfernung von ca. 170 Meter ist jedoch eine Beeinträchtigung dieser Wohnhäuser zu verneinen.