24 GBR Hilterfingen“. Anlässlich des Augenscheins vom 17. November 2011 bestätigte der Vertreter der KDP den Fachbericht und hielt fest, die Baugruppe E sei ein in sich geschlossener Bereich, welcher durch die geplante Anlage nicht beeinträchtigt werde. In Ergänzung des Fachberichts führte er zudem aus, bezüglich der geschützten Wohnhäuser an der N.________Strasse der Baugruppe D sehe er aufgrund der Distanz und der räumlichen Trennung ebenfalls keine Beeinträchtigung. Weder die Baugruppe E, noch die Baugruppe D werde somit aus denkmalpflegerischer Sicht durch die Mobilfunkanlage beeinträchtigt.21