Die kantonale Denkmalpflege äusserte sich in ihrem Fachbericht vom 28. Februar 201120 wie folgt zum Vorhaben: „Schützens- und erhaltenswerte Bauten gemäss Bauinventar der Gemeinde Hilterfingen befinden sich keine in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort der Antenne. Auch die Objekte in der Baugruppe E und die Baugruppe als solches sind vom Vorhaben nicht direkt betroffen und werden aus unserer Sicht nicht beeinträchtigt. Das Errichten dieser Mobilfunkantenne ist aus unserer Sicht daher nicht von denkmalpflegerischem Belang, sondern grundsätzlich eine Gestaltungsfrage gemäss Art. 24 GBR Hilterfingen“.