Weiter liege die geplante Antenne auch im Blickfeld des gemäss kantonalem Bauinventar schützenswert eingestuften Gebäudes an der N.________Strasse. Die Beschwerdeführerin 1 bemängelt, dass sich die kantonale Denkmalpflege (KDP) in ihrem Fachbericht nicht zu diesen Gebäuden in der Baugruppe D geäussert habe und verlangt eine Ergänzung des Fachberichts. Auch die Beschwerdeführenden 7 bis 104 erachten die Begutachtung der Denkmalpflege als ungenügend.