4. Die OLK nahm mit Bericht vom 13. September 2011 zum Bauprojekt Stellung. Danach führte das Rechtsamt im Beisein der Parteien sowie einer Vertretung der Gemeinde, der OLK und der kantonalen Denkmalpflege am 17. November 2011 einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. 5. Auf die Rechtsschriften, den Bericht der OLK und das Protokoll des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen