2. Dagegen reichte die Gemeinde (Beschwerdeführerin 1) am 21. Juni 2011 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 26. Mai 2011 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei der Entscheid aufzuheben und die Akten zum neuen Entscheid an die Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen. Mit Beschwerde vom 17. Juni 2011 wehren sich zudem die Beschwerdeführenden 2 bis 4 gegen den Gesamtentscheid vom 26. Mai 2011. Auch sie beantragen die Aufhebung dieses Entscheides.