1. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 5. Juli 2010 bei der Gemeinde Hilterfingen ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage mit UMTS-Antennen und Richtfunkantennen sowie Technikschränken beim Mastfuss auf Parzelle Hilterfingen Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Zone E2 (Bauzone für Ein-, Zweiund Dreifamilienhäuser). Die Gemeinde leitete das Baugesuch an das Regierungsstatthalteramt Thun weiter. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 26. Mai 2011 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun die Baubewilligung.