ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION RA Nr. 110/2011/94 Bern, 21. Dezember 2011 in der Beschwerdesache zwischen X.________ Beschwerdeführerin 1 vertreten durch Herrn Fürsprecher B.________ Herrn C.________, und 103 Beschwerdeführende Beschwerdeführende 7-104 vertreten durch Herrn Rechtsanwalt D.________ und E.________ Beschwerdegegnerin 1 F.________ Beschwerdegegnerin 2 Beschwerdegegnerinnen 1 und 2 vertreten durch Herrn Rechtsanwalt G.________ sowie Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun Y.________