23 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 38/39 N. 15a. 24 Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 03.09.2003, E. 3.2, in BVR 2004 S. 138. 9 c) Parteikosten werden keine gesprochen (Art. 104 Abs. 1 und 4 VRPG). III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauentscheid der Gemeinde Eggiwil vom 13. Dezember 2010 wird bestätigt. 2. Die Rechtsverwahrung des Beschwerdeführers wird vorgemerkt. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung