d) Mit Fachbericht vom 22. März 2011 äusserte sich das beco zur Lärmbelastung der geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe. Das Aussengerät sei bei der Aussentreppe zum Kellergeschoss des Hauses des Beschwerdeführers geplant. Die Distanz vom vorgesehenen Standort zum Dachfenster der Liegenschaft des Beschwerdeführers (als relevanter lärmempfindlicher Raum) betrage gemessen mit dem Laser-Distanzmessgerät 14.40 m. Vom Hersteller der Luft-Wasser-Wärmepumpe sei ein Schalldruckpegel von 39 dB(A) in 5 m angegeben.