Die Liegenschaften des Beschwerdeführers und des Beschwerdegegners befinden sich in der Wohnzone W2. Damit gilt für sie die Empfindlichkeitsstufe (ES) II21. Der Vorsorgewert beco für Wärmepumpen in der hier betroffenen ES II beträgt während der akustischen Tageszeit (07.00 - 19.00 Uhr) 43 dB(A) und während der Nachtzeit (19.00 - 07.00 Uhr) 33 dB(A)22. Diese Werte gelten bezüglich der nächsten lärmempfindlichen Räume (Räume in Wohnungen, ausgenommen Küchen ohne Wohnanteil, Sanitärräume und Abstellräume) und werden in der Mitte des offenen Fensters ermittelt (Art. 39 Abs. 1 LSV).