Beim Lärmschutz bilden diese Planungswerte bereits ein Element des vorsorglichen Immissionsschutzes19. Sind die Planungswerte eingehalten, rechtfertigen sich zusätzliche emissionsbegrenzende Massnahmen deshalb nur, wenn mit relativ geringem Aufwand eine wesentliche zusätzliche Reduktion der Emissionen erreicht werden kann20. Für bestimmte Anlagen, so auch für Wärmepumpen, wird die Forderung nach zusätzlichen emissionsbegrenzenden Massnahmen mit einem Vorsorgewert konkretisiert, der strenger ist als die Planungswerte. Die Liegenschaften des Beschwerdeführers und des Beschwerdegegners befinden sich in der Wohnzone W2.