a) Der Beschwerdeführer macht sinngemäss geltend, die umstrittene Wärmepumpe führe zu übermässigen Lärmimmissionen auf der Schlafzimmerseite seines Hauses. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die Einfamilienhäuser zu nahe beieinander stehen würden und „der Lärmpegel dadurch nicht entweichen könne“. Die Wärmepumpe sei daher auf die Strassenseite zu verlegen.