3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Beschwerdeantwort vom 31. Januar 2011 beantragte der Beschwerdegegner die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. In ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2011 äusserte sich die Gemeinde zur Angelegenheit, ohne einen ausdrücklichen Antrag zu stellen. Das beco, Berner Wirtschaft, Abteilung Immissionsschutz, nahm mit Fachbericht vom 22. März 2011 zur Lärmbelastung Stellung. Die Parteien erhielten Gelegenheit, zum Beweisverfahren Stellung zu nehmen.