4. Die Beschwerdegegnerinnen haben den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 4'218.50 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegnerinnen haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Frau Rechtsanwältin C.________, mit Gerichtsurkunde - Rechtsanwalt F.________, mit Gerichtsurkunde - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Frutigen, Gemeindeverwaltung, mit Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, zur Kenntnis - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Abteilung Bauen, zur Kenntnis, per Kurier