b) Das kommunale Baureglement enthält in Art. 31 GBR detaillierte Gestaltungsvorschriften und einen Kriterienkatalog. Gemäss Art. 31 Abs. 4 GBR sollen Baugesuche bei Arealüberbauungen nach Art. 75 BauG mit Vorteil frühzeitig einer in Gestaltungsfragen ausgewiesenen Fachperson oder Institution zur Beratung und Beurteilung vorgelegt werden. Soweit ersichtlich hat eine solche Beurteilung bisher nicht stattgefunden. 9. Kosten