Hinzu kommt ein Überhangstreifen von 0,30 m, wenn der Parkplatz an eine Wand oder an eine Hecke anschliesst. Es ist daher fraglich, ob die vorgesehenen Parkplätze eine genügende Breite aufweisen. Nach den Akten wurden für die Parkplätze keine Ausnahmegesuche für das Unterschreiten des Strassenabstandes eingereicht. 8. Gestaltung a) Die Beschwerdeführenden haben in ihrer Einsprache die Gestaltung der Überbauung gerügt und die Einholung eines Fachberichts der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) beantragt. Im Bauentscheid hat die Gemeinde zur Frage des Orts-