Die von den Balkonen bedeckte Fläche beträgt rund 40 m2 (Balkonlänge x Geschosshöhe), was weit mehr als 50% der Fassadenfläche ausmacht. Der Grenzabstand zur Strasse hin ist deshalb von vorderkant der Balkonkonstruktion zu messen und beträgt in der südöstlichen Ecke lediglich rund 2,10 m. Das Gebäude Nr. 6 ragt somit in den Strassenabstandsbereich 24 BSIG 7/721.0/10.1 vom 5. Dezember 2000 14 hinein, wovon offenbar auch die Gemeinde ausgeht (siehe oben). Die Beschwerdegegnerinnen haben soweit ersichtlich dafür kein Ausnahmegesuch gestellt.