c) Bei Gebäuden mit vorgelagerten Balkonen ist die „Empfehlung zur Behandlung einiger Sonderfälle von baubewilligungspflichtigen Vorhaben“24 des AGR zu beachten. Gemäss Ziffer 3 dieser Empfehlung sind die Grenz- und Gebäudeabstände nicht von der Fassade aus, sondern von vorderkant der äusseren Balkonkonstruktion aus zu messen, wenn mehr als 50% der Fassadenfläche von offenen, vorgelagerten Balkonen bedeckt wird. Das Gebäude Nr. 6 hat auf der Ostseite zur J.________ Strasse hin eine Fassadenfläche von rund 58,30 m2 (Fassadenlänge x Gebäudehöhe). Die von den Balkonen bedeckte Fläche beträgt rund 40 m2 (Balkonlänge x Geschosshöhe), was weit mehr als 50% der Fassadenfläche ausmacht.