Nach dem Gesagten verletzt das Bauvorhaben die Bestimmungen über die Spiel- und Aufenthaltsflächen sowie über die Gebäudehöhe. Die Beschwerde ist bereits aus diesen Gründen gutzuheissen und der Bauabschlag zu erteilen. Bei diesem Ergebnis brauchen die übrigen Einwände nicht mehr geprüft zu werden. Im Hinblick auf ein neues oder geändertes Bauprojekt ist im Folgenden aber dennoch auf einige weitere Aspekte hinzuweisen. 7. Strassenabstand