Aber selbst wenn nur die Fläche zwischen dem Gebäude und dem äusseren Rand der Zugangswege (bzw. der Betonmauer) abgezogen wird, weist die vorgesehene Spielfläche in einer Länge von rund 21 m eine Breite von weniger als 5 m auf. Einzig im oberen Bereich ist sie auf einer Länge von rund 6 m über 5 m breit, wobei ein Teil an Böschungen liegt, deren Neigung und Gestaltung nicht bekannt ist. Nach dem Gesagten ist ein Grossteil der projektierten Spiel- und Aufenthaltsfläche nordöstlich des Gebäudes Nr. 3 nicht zweckmässig und daher nicht anrechenbar.