Der projektierte Spiel- und Aufenthaltsplatz umfasst auch eine Treppe sowie den ebenen Zugangsweg zum Haupteingang des Gebäudes Nr. 3. Entlang des oberen Teils des Zugangswegs grenzt eine 1,20 m bzw. 1,60 m18 hohe Betonmauer mit Geländer den Weg von der höher gelegenen freien Fläche ab.19