Eine Fläche liegt nordöstlich entlang des Hauses Nr. 3 (grüne Schraffierung), eine nordwestlich des Hauses Nr. 6 (türkis Schraffierung) sowie zusammenhängend mit dieser eine Fläche über der Einstellhalleneinfahrt (nördlich von Haus Nr. 6) (grüne Schraffierung). Der Spielund Aufenthaltsplatz nordöstlich des Mehrfamilienhauses Nr. 3 zieht sich längs zwischen dem Gebäude und der Parzellengrenze hin. Im überarbeiteten Plan, der mit den Schlussbemerkungen eingereicht wurde, hat diese Fläche insofern eine Vergrösserung erfahren, als nun auch die Böschungen entlang der Nachbarparzellen farblich als Spielfläche gekennzeichnet wurden und die Spielfläche zur J.____