Die Beschwerdegegnerinnen reichten mit den Schlussbemerkungen17 überarbeitete Planausschnitte ein und hielten fest, die vorgesehene Fläche betrage nun 204,93 m2, so dass die Vorgaben erfüllt seien. d) Im Umgebungsplan 1:200 vom 8. April 2009 mit Korrektur vom November 2010 sind drei verschiedene Flächen als Spielplatz bzw. Spiel- und Aufenthaltsplatz bezeichnet. Eine Fläche liegt nordöstlich entlang des Hauses Nr. 3 (grüne Schraffierung), eine nordwestlich des Hauses Nr. 6 (türkis Schraffierung) sowie zusammenhängend mit dieser eine Fläche über der Einstellhalleneinfahrt (nördlich von Haus Nr. 6) (grüne Schraffierung).