Sie haben hinweisenden Charakter und sollen den Bauherren und Behörden sowie den planenden und ausführenden Fachleuten aufzeigen, wie die Absichten der gesetzlichen Bestimmungen sinnvoll in die Wirklichkeit umgesetzt werden können.14 Die von Fachleuten definierten Kriterien sind deshalb bei der Beurteilung der vorliegenden Spiel- und Aufenthaltsfläche heranzuziehen. Ein Abweichen rechtfertigt sich nur, wenn es aus sachlichen Gründen geboten erscheint.