Unter anderem wurde die Anzahl der Parkplätze reduziert und für die Spielfläche ein grösserer Bereich vorgesehen. Die Beschwerdeführenden hielten an ihrer Einsprache fest. Mit Gesamtentscheid vom 14. März 2011 erteilte die Gemeinde Frutigen die Baubewilligung mit den beantragten Ausnahmebewilligungen und wies die Einsprachen ab.