Für das Gebäude Nr. 2 stellten sie ein Ausnahmegesuch für das Überschreiten der Gebäudehöhe. Am 9. September 2010 und 2. Dezember 2010 reichten sie Ausnahmegesuche ein für das Unterschreiten des Strassenabstandes durch vorspringende Gebäudeteile wie Balkone und Vordächer bei den Gebäuden Nr. 1, 4 und 5 an der I.________ Strasse. Gegen das Bauvorhaben erhoben nebst anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Die Beschwerdegegnerinnen nahmen daraufhin einige Projektänderungen vor. Unter anderem wurde die Anzahl der Parkplätze reduziert und für die Spielfläche ein grösserer Bereich vorgesehen.