Darin enthalten sind die Kosten für den Augenschein vom 3. April 2012. Hinzu kommen die Kosten von Fr. 3'196.80 für das Gutachten gemäss Rechnung der Schenk + Schifferli AG vom 24. Mai 2012. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren betragen somit Fr. 5'296.80. b) Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens bleiben den Beschwerdegegnern zur Zahlung auferlegt. Für das Inkasso ist die Gemeinde zuständig.