a) Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Wohnstock aufgrund seiner bemerkenswerten bauzeitlichen und architektonischen Qualitäten zu Recht als erhaltenswertes Baudenkmal eingestuft ist. Das Gebäude hat einen für seine Zeit grosszügigen Grundriss und eine normale Raumhöhe, so dass es mit der bestehenden Raumstruktur ohne weiteres als Wohnhaus nutzbar ist. Das Gebäude bedarf einer umfassenden Sanierung, mit der sich auch der Charme dieses Gebäudes wieder voll zum Vorschein bringen liesse. Gleichzeitig könnte eine Lärm- und Wärmedämmung eingebaut werden.