m) Die Beschwerdegegner machen weiter geltend, mit einem Neubau liesse sich die Parzelle besser nutzen, was auch im Sinne der Raumplanung liege. Ausserdem könne ein Neubau so platziert werden, dass er auch für weitere Gebäude als Schallschutz diene. Die Gemeinde bringt zudem vor, sie habe das Gebiet D.________strasse im regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSG als Entwicklungsgebiet deklariert. Die Zielvorgaben könnten nicht nur durch Neueinzonungen erreicht werden, sondern es müsse auch eine Verdichtung angestrebt werden.