Im Gegenteil sollte ein Neubau nach der Vorstellung der Beschwerdegegner noch näher an die Bahngeleise gerückt werden, damit der Garten besser gegen Lärm abgeschirmt werden kann. Demgegenüber liegt der heutige Wohnstock im oberen, südöstlichen Teil der Parzelle und hat damit praktisch die grösstmögliche Entfernung von diesen Infrastrukturanlagen. Die Lärmproblematik der durchfahrenden Güterzüge wird sich deshalb bei einem allfälligen Neubau in verstärktem Masse stellen, was entsprechende Lärmschutzmassnahmen erfordert und die Baugestaltung einschränkt.