39 Vgl. Art. 11 GBR 18 l) Es trifft zwar zu, dass sich die nahegelegenen Infrastrukturanlagen (Hochspannungsleitung, Eisenbahnlinie) negativ auf die Attraktivität des Stöcklis auswirken. Diese Wirkung betrifft aber gleichermassen einen allfälligen Neubau. Im Gegenteil sollte ein Neubau nach der Vorstellung der Beschwerdegegner noch näher an die Bahngeleise gerückt werden, damit der Garten besser gegen Lärm abgeschirmt werden kann.