Für den Parzellenteil in der Mischzone ist demnach von einem Verkehrswert von ca. Fr. 270'000 bis Fr. 350'000 auszugehen. Im Falle einer Abbruchbewilligung für das Stöckli und eines Neubaus fallen Rückbaukosten von rund Fr. 60'000 an. Es ist anzunehmen, dass sich der Kaufpreis um diesen Betrag reduzieren würde. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der heutige Verkehrswert des Stöcklis samt Umschwung ungefähr dem Landwert entspricht. Auch im Falle einer Abbruchbewilligung wäre kein höherer Preis erzielbar. Auch unter diesem Aspekt ist die wirtschaftliche Tragbarkeit des Erhalts des Stöcklis zu bejahen. 38 Vgl. Protokoll des Augenscheins vom 03.04.2012, S. 17, Votum B_____