k) Der Vergleich des vom Gutachter geschätzten Landwertes mit dem aktuellen amtlichen Wert des Grundstücks ergibt Folgendes: Die gesamte Parzelle Nr. C.________ (d.h. beide Zonenteile mit einer Totalfläche von 3'254 m2) hat heute einen amtlichen Wert von Fr. 330'100. Der amtliche Wert eines Grundstücks entspricht praxisgemäss etwa 70% des Verkehrswertes. Unter der (vorsichtigen) Annahme, dass der amtliche Wert 60% bis 70% des Verkehrswertes entspricht, ergibt dies für die gesamte Parzelle Nr. C.________ einen Verkehrswert von Fr. 470'000 bis Fr. 550’000. Für den Parzellenteil in der Mischzone ist demnach von einem Verkehrswert von ca. Fr. 270'000 bis Fr. 350'000 auszugehen.