Da kein Mindestanteil für die Wohnnutzung vorgeschrieben ist39, könnte die nördlich des Stöcklis gelegene Fläche (gegen die Bahngeleise hin) zusammen mit dem Parzellenteil in der Arbeitszone werthaltig genutzt werden. Denkbar (und im Einzelnen abzuklären) wäre zum Beispiel die Erstellung von Nebenanlagen (Nebenbauten, Parkplätze etc).