Die Nutzung dieser Fläche wäre für einen Eigentümer des Stöcklis auch nur dann interessant, wenn sie zur Ausübung eines Hobbys oder im Rahmen eines Gewerbes benötigt würde (z.B. Kleinunternehmen, Landschaftsgärtner o.ä.). Es besteht im Übrigen keine Notwendigkeit, die Parzellenteile nach der Zonenzugehörigkeit zu verkaufen, da in der Mischzone auch eine Arbeitsnutzung zulässig ist. Da kein Mindestanteil für die Wohnnutzung vorgeschrieben ist39, könnte die nördlich des Stöcklis gelegene Fläche (gegen die Bahngeleise hin) zusammen mit dem Parzellenteil in der Arbeitszone werthaltig genutzt werden.