f) Im Vordergrund steht laut Gutachten eine umfassende Sanierung und anschliessende Nutzung als Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus, wobei letzteres den Ausbau des Dachgeschosses erfordern würde. Die Sanierungskosten (inkl. allfällige Beiträge der KDP an werterhaltende Massnahmen) hat der Gutachter beim Einfamilienhaus auf Fr. 825'000, für das Zweifamilienhaus auf Fr. 1'175'000 veranschlagt. Entgegen der Meinung der Beschwerdeführenden scheint die Höhe der Sanierungskosten durchaus nachvollziehbar.