Zu den möglichen Nutzungsvarianten hielt der Gutachter fest, dass aufgrund der Lage, des wirtschaftlichen Umfeldes, der Art des Gebäudes und der Nachbarschaft nur eine Wohnnutzung oder eine gemischte Wohn- / Dienstleistungsnutzung sinnvoll sei, wobei die Varianten Vermietung und Selbstnutzung in Frage kämen.