d) Die BVE hat zur Wirtschaftlichkeit einer Sanierung des Stöcklis ein Gutachten erstellen lassen. Der Gutachter hielt fest28, die primäre Tragkonstruktion sei nach der optischen Beurteilung in Ordnung und könne weiterverwendet werden. Das Gebäude erfordere eine umfassende Sanierung, insbesondere bei der Aussenhülle (Fassaden, Fenster, Dach, wobei die Fassadenverschindelung vermutlich asbesthaltig sei) und bei sämtlichen technischen Installationen. Ausserdem müssten Küche, Bad und Heizung erneuert und die Innenräume renoviert werden. Der heutige Zustand lasse nicht eine sanfte Sanierung im Sinne einer „Pinselrenovation“ zu.