Im Innern sei die Raumstruktur zu erhalten. Es bestehe keine gesetzliche Pflicht, die Ausstattung zu erhalten. Angesichts ihrer Qualität wäre es aber bitter, diese nicht in einen Umbau zu integrieren. Die Dachhaut könne mit neuen Tonziegeln erneuert werden und es könnten je nach Ausbaukonzept zusätzliche Belichtungselemente eingebaut werden. Für werterhaltende Massnahmen könnten finanzielle Beiträge der Kantonalen Denkmalpflege beantragt werden. Zu denken sei insbesondere an die Restaurierung der Südwestfassade, die Wiederherstellung der Südostfassade, die Fenstererneuerung und Integration der Ausstattung.