c) Die Denkmalpflege hat für eine Sanierung folgende Rahmenbedingungen genannt: Das Gebäude könne an die heutigen wärmetechnischen Anforderungen angepasst werden. Die Südostfassade sei nach Möglichkeit in ihr bauzeitliches Erscheinungsbild zu überführen. Je nach Zustand der erhaltenen Konstruktion könne sogar ein Ersatz der Fassade ausgeführt und dabei eine Wärmedämmung in den Riegfeldern integriert werden. Die Südwestfassade sei soweit als möglich zu restaurieren oder entsprechend zu 25 Vgl. Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Aufl. 2010, N, 613 ff. 26 Vgl. BGE 126 I 219 E. 2c, 118 la 384 E. 5e; BVR 1997 S. 335 E. 6a, 1996 S. 68 E. 4c mit Hinweisen; VGE