Das Stöckli weist hohe architektonische und bauzeitliche Qualitäten auf und ist zu Recht als erhaltenswertes Objekt eingestuft. Dabei ist anzumerken, dass es sich im oberen Bereich dieser Einstufung befindet, hat doch einzig die später angebrachte Eternitverkleidung dazu geführt, dass es nicht als schützenswertes, sondern nur als erhaltenswertes Objekt qualifiziert wurde. Es besteht daher ein grosses öffentliches Interesse an der Erhaltung des Stöcklis. 5. Verhältnismässigkeit