g) Es besteht kein Grund, von der fachlichen Einschätzung der KPD abzuweichen. Entgegen den Vorbringen der Beschwerdegegner weist der Wohnstock in bemerkenswert grossem Umfang originale Bausubstanz auf, wodurch beim Peristyl und insbesondere auch im Gebäudeinneren viel Charme erhalten geblieben ist. Das Gebäude entspricht mit einer derzeitigen Nettonutzfläche (im EG und OG) von rund 130 m2 22 im Übrigen nicht einem landläufigen „Stöckli“, sondern eher einem kleinen Bauernhaus.