Als Fazit hält die KDP fest, das Stöckli sei ein wichtiger Bestandteil des ehemaligen Gehöfts. Es sei in seiner bauzeitlichen Substanz bezüglich der Gebäudehülle und den vielen originalen Elementen im Innern sowie den ursprünglichen Raumstrukturen in grossen Teilen integral erhalten. Durch eine Mise-en-Valeur könnte dieses Stöckli viel von seinem ursprünglichen Charme, wie ihn das Peristyl bewahrt habe, zurückgewinnen. Die Denkmalpflege halte an ihrer Einschätzung fest, wonach es sich beim Stöckli um ein erhaltenswertes Baudenkmal im Sinne von Art. 10a Abs. 3 BauG handle, das weiterhin erhalten werden sollte.